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Antrag auf Mitgliedschaft

Aufnahmeformular

Antrag_Mitgliedschaft_V01

Persönliche Daten
Persönliche Daten
Verbandszugehörigkeit DHV
Verbandszugehörigkeit DHV
SEPA-Lastschriftmandat
SEPA-Lastschriftmandat

Beitragsregelung

Wichtige Einzelheiten zur Aufnahmebedingung

Der Einzug aller Mitgliedsbeiträge erfolgt ausschließlich durch Lastschrifteinzug, daher ist die Angabe deiner Kontoverbindung und das Vorliegen einer im Original unterschriebenen Einzugsermächtigung satzungsmäßig vorgeschrieben. Der im Original unterschriebene Ausdruck deiner eMailbestätigung soll daher postalisch an folgende Anschrift versendet werden: Thorben Pilz, Reihstraße 22 in D-54344 Kenn

Grundsätzlich ist das Mitglied selbst mit seiner Kontoverbindung für den Einzug zu hinterlegen.

DHV-Mitgliedschaft

Generell sind wir als DHV-Mitgliedsverein, aus versicherungstechnischen Grüden auch verpflichtet, jedes Mitglied beim DHV anzumelden. Hat eines neues Vereinsmitglied eine schon bestehende DHV-Einzelmitgliedschaft, so müssen wir diese auf unseren Verein ummelden. Der Betrag für eine DHV-Mitgliedschaft übern unseren Verein beträgt dann nur noch 49,-- € pro Jahr. Wir ziehen den Beitrag für den Rest des Jahres mit unseren Vereinsbeiträgen ein und zuviel bezahlte Beiträge einer DHV-Einzelmitgliedschaft werden vom DHV zurückerstattet.

Für Mitglieder, die bereits über einen anderen Verein DHV-Mitglied sind, bleibt dieser Verein für den DHV-Beitrag zuständig. Die Beiträge für DHV-Versicherungen des Mitglieds rechnet der DHV mit dem Mitglied direkt ab.

DULV-Mitgliedschaft

Auf Wunsch kann auch eine Anmeldung beim DULV zum günstigen Vereinstarif erfolgen.

Tarif Beitrag
Vereinstarif DHV 49,- €
Vereinstarif DULV 51,- €
Aufnahmegebühr (einmalig) 100,- €
Clubbeitrag Aktive 60, €
Clubbeitrag Inaktive 15,- €
Clubbeitrag Familienmitglieder 30,- €

Familienmitglieder sind Ehepartner und Kinder eines Mitglieds, als auch in eheähnlicher Gemeinschaft u. im selben Haushalt lebende Partner eines Mitglieds.

Kündigungsfrist

Wegen der Kündigungsfrist des DHV, muß bis zum 30.10. des Jahres gekündigt werden, damit auch keine Verpflichtungen gegenüber dem DHV für das folgende Jahr enstehen. Bei zu später Kündigung muß gegebenenfalls der DHV-Beitrag für das Folgejahr nachkassiert werden.